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Elektronische Reisegenehmigung nach Neuseeland

Neuseeland ist bekannt für seine reiche, lebendige Kultur, seine freundlichen Einheimischen und seine hochwertigen Lebensmittel und Weine.

Egal, ob Sie die Traditionen der Māori aus erster Hand erfahren möchten oder ob Sie ein „Herr der Ringe“-Fan sind, der Hobbiton besuchen möchte – besorgen Sie sich Ihr NZeTA, damit Sie mit der Planung Ihrer Reise beginnen können.

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FAQs zur elektronischen Reisegenehmigung

Inhaber von Reisepässen einiger Länder und Territorien müssen vor der Reise kein Visum beantragen, aber alle müssen im Besitz einer gültigen NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority) sein.

Sie müssen ein NZeTA beantragen, bevor Sie reisen, wenn Sie:

  • mit einem Reisepass aus einem Land reisen, das auf der Liste der Länder und Gebiete steht, die von der Visumpflicht befreit sind, und
  • für bis zu 3 Monate zu Besuch sind
Wie lautet die voraussichtliche Ankunftszeit?

Eine NZeTA ist eine elektronisch gespeicherte Vollmacht für Reisen nach Neuseeland, auf die die neuseeländischen Grenzbehörden, Fluggesellschaften und Reisebüros Zugriff haben. Sie müssen eine ETA beantragen, wenn Sie nach Neuseeland reisen möchten. Alle Nicht-Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Neuseeland ein Visum oder eine elektronische Reisegenehmigung.

Der große Vorteil eines ETA ist, dass es zu 100 % elektronisch ist und Sie Neuseeland besuchen können, ohne ein traditionelles Papiervisum bei einer Behörde beantragen zu müssen.

  • Sie sind maximal 3 Monate zu Besuch (oder 6 Monate als britischer Staatsbürger).
  • Sie reisen ausschließlich aus geschäftlichen Gründen, auf der Durchreise oder zum Vergnügen.
Bitte beachten Sie: Einmal ausgestellt, ist dieses ETA für mehrere Einreisen nach Neuseeland bis zu 2 Jahre lang gültig.

Sie können ein elektronisches ETA-Visum für Neuseeland online beantragen, wenn:

  • ZULÄSSIGES LAND: Sie kommen aus einem ETA-zulässigen Land.

  • AUSSERHALB AUSTRALIEN: Sie befinden sich zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Neuseelands.

  • GESCHÄFTLICHES ODER TOURISMUS: Ihr Besuch in Neuseeland dient entweder dem Tourismus, dem Besuch von Freunden oder Verwandten oder kurzfristigen geschäftlichen Zwecken. Geschäftliche Zwecke wie z.B.: Teilnahme an Konferenzen, Messen oder Seminaren, sofern Sie nicht von den Organisatoren für Ihre Teilnahme bezahlt werden; allgemeine Geschäfts- oder Beschäftigungsanfragen; Vertragsforschungsprojekte, Vereinbarungen, Überprüfung; Aktivitäten, die im Rahmen eines offiziellen Besuchs von Regierung zu Regierung durchgeführt werden.

  • GÜLTIGKEIT DES PASSES: Ihr Reisepass muss ab dem Tag Ihrer Einreise nach Neuseeland noch 6 Monate gültig sein.

  • AUFENTHALTSDAUER: Sie können sich maximal 3 Monate (90 Tage) in Neuseeland aufhalten.

  • KEINE STRAFRECHTLICHEN VERURTEILUNGEN: Sie dürfen keine schwerwiegenden strafrechtlichen Verurteilungen gehabt haben, bei denen Sie mehr als 1 Jahr im Gefängnis saßen.

  • KEINE TUBERKULOSE: Sie dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nach und innerhalb Neuseelands nicht an Tuberkulose erkrankt sein.

  • KEINE ARBEIT: Sie dürfen während Ihres Aufenthalts in Neuseeland nicht arbeiten.

  • Regierungsgebühr inklusive

Andorra – Belgien – British National Overseas – Brunei – Dänemark – Deutschland – Finnland – Frankreich – Griechenland – Hongkong – Irland – Island – Italien – Japan – Kanada – Liechtenstein – Luxemburg – Malaysia – Malta – Monaco – Niederlande – Norwegen – Österreich – Portugal – San Marino – Schweden – Schweiz – Singapur – Spanien – Südkorea – Taiwan (Republik China) – Vereinigtes Königreich – Vereinigte Staaten – Vatikan.

Um eine ETA zu beantragen, benötigen Sie Ihren Reisepass, Ihre E-Mail-Adresse und eine Kreditkarte, um den Online-Antrag auszufüllen.

Sie müssen eine gescannte Kopie Ihrer Passinformationsseite als Teil Ihrer Bewerbung hochladen. Dazu gehört auch die maschinenlesbare Zone (die 2 Zeilen am unteren Rand der Seite).

Sie müssen denselben Reisepass verwenden, der mit Ihrem Online-ETA-Antrag verknüpft ist, wenn Sie reisen.

  • Andorra
  • Argentinien
  • Österreich
  • Bahrain
  • Belgien
  • Brasilien
  • Brunei
  • Bulgarien
  • Kanada
  • Chile
  • Kroatien
  • Zypern
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Estland (nur Staatsbürger)
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Hongkong (nur Einwohner mit HKSAR- oder britischem National-Overseas-Pass)
  • Ungarn
  • Island
  • Irland
  • Israel
  • Italien
  • Japan
  • Korea, Süd
  • Kuwait
  • Lettland (nur Staatsbürger)
  • Liechtenstein
  • Litauen (nur Staatsbürger)
  • Luxemburg
  • Macau (nur wenn Sie einen Reisepass der Sonderverwaltungsregion Macau besitzen)
  • Malaysia
  • Malta
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Monaco
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Oman
  • Polen
  • Portugal (wenn Sie das Recht haben, dauerhaft in Portugal zu leben)
  • Katar
  • Rumänien
  • San Marino
  • Saudi-Arabien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Taiwan (wenn Sie einen ständigen Wohnsitz haben)
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich (UK) (wenn Sie mit einem britischen Reisepass reisen, aus dem hervorgeht, dass Sie das Recht haben, sich dauerhaft im Vereinigten Königreich aufzuhalten)
  • Vereinigte Staaten von Amerika (USA) (einschließlich Staatsangehörige der USA)
  • Uruguay
  • Vatikanstadt